EMIR & LEI Information

Nach den Vorschriften von MiFID II / MiFIR, die am 3. Januar 2018 in Kraft getreten sind, ist LYNX verpflichtet, die Transaktionen unserer Kunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Im Rahmen dieser Meldung müssen Unternehmenskunden mit dem sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) identifiziert werden. Ohne einen LEI kann IB keine meldepflichtigen Wertpapiertransaktionen für Kunden mit einem LYNX Firmendepot ausführen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Legal Entity Identifier.

Was ist LEI?

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist ein 20-stelliger Code, der zur Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt verwendet wird. Der LEI wurde als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 eingeführt und dient dazu, Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten. Ab sofort müssen Transaktionen der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden und können eindeutig über den LEI zugeordnet werden. Ohne den LEI kann Interactive Brokers (IB) keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für Sie ausführen.

Kunden können ihre EMIR-Handelsberichtspflichten an Interactive Brokers (IB) delegieren. Darüber hinaus wird IB alle Kunden bei der Erstellung von LEI unterstützen, die unter die Vorschriften fallen und derzeit noch keinen LEI besitzen.

EMIR & LEI Informationen hinterlegen

  • Wählen Sie im Menü im Client Portal in der oberen rechten Ecke Willkommen und dann Einstellungen. Wählen Sie unter Kontoeinstellungen die Option EMIR- und LEI-Informationen.
  • Wählen Sie eine der Optionen unten aus und klicken Sie auf Weiter:
  • Geben Sie die Daten des Legal Entity Reference ein und klicken Sie auf Weiter.
  • Nachdem Sie die Informationen des Legal Entity Reference ausgefüllt haben, unterschreiben Sie das Autorisierungsschreiben, indem Sie Ihren Namen eingeben und auf Weiter klicken.
  • Geben Sie die Daten des Legal Entity Reference ein.
  • Wählen Sie aus, ob Sie die EMIR-Berichterstattung an IBKR delegieren möchten.
  • Wählen Sie den Typ der Gegenpartei aus und klicken Sie auf Weiter.
  • Klicken Sie auf Weiter, um zu bestätigen, dass Sie sich entschieden haben, den LEI nicht mitzuteilen und keinen Antrag auf einen LEI zu stellen.

Häufig gestellte Fragen

Alle Teilnehmer am Finanzmarkt unterliegen der Meldepflicht. Das bedeutet, dass alle unabhängigen juristischen Personen im Finanzmarkt einen LEI benötigen. Dazu gehören auch Stiftungen.

Privatpersonen benötigen keinen LEI.

  • Einzel- und Gemeinschaftsdepots, da sie nicht unter die Meldepflicht fallen
  • Vermittler
  • Geld-/Vermögensverwalter
  • SIPP-Verwalter

Sie können die LEI entweder bei unserem ausführenden Broker Interactive Brokers (IB) oder über einen Drittanbieter beantragen.

Für die Beantragung der LEI bei IB fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Beantragungsgebühr 60,00 USD ; Fortführungsgebühr 40,00 USD).

Um die Eröffnung Ihres Firmendepots zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen, den LEI über einen Drittanbieter zu beantragen.

Ohne einen LEI können keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte für Firmendepots ausgeführt werden.

Allgemeine Informationen zum LEI-Code finden Sie auf der Website der LEI ROC (www.leiroc.org) oder der GLEIF (www.gleif.org).

Sie finden weitere Informationen zur EMIR-Berichterstattung auf der folgenden Seite: EMIR-Berichterstattung.

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