Brexit-Planung – Überblick zur Übertragung von LYNX- (IBKR)-Depots
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die Interactive Brokers Group („IBKR“) und ihre britische Tochtergesellschaft Interactive Brokers (UK) Limited („IBUK“), als depotführende Stelle Ihres LYNX-Depots, befinden sich in der Planung für das Ende der Brexit-Übergangsfrist (31. Dezember 2020) und haben alternative Regelungen für europäische Kunden vorbereitet. Die höchste Priorität legen wir auf einen nahtlosen Übergang und der Fortsetzung unserer Dienstleistungen mit minimalen Veränderungen für unsere Kunden.
Bisherige Vorbereitungen
2018 hat IBKR die in Luxemburg ansässige Niederlassung Interactive Brokers Luxembourg SARL („IBLUX“) gegründet, die im November 2019 von den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Zulassung erhielt. Der Umfang und die Befugnisse der luxemburgischen Niederlassung wurden aus rechtlichen Gründen jedoch eingeschränkt.
Aufgrund des Wachstums auf dem europäischen Markt hat sich Interactive Brokers entschieden seine europäische Präsenz auszubauen und zwei weitere Niederlassungen in der EU zu gründen: Interactive Brokers Ireland Limited („IBIE“) und Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt („IBCE“). Die Zulassung der irischen Niederlassung wurde bereits 2019 bei der irischen Nationalbank (Central Bank of Ireland) beantragt und sollte zeitnah vorliegen. Die Zulassung für den Sitz in Ungarn wurde kürzlich beantragt.
Was verändert sich?
Innerhalb der kommenden Wochen wird IBKR um Ihr Einverständnis zum Übertrag Ihres Depots von IBUK an eine der neugegründeten Niederlassungen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bitten. Wir werden Sie in Kürze darüber informieren, auf welche Niederlassung (IBIE, IBLUX, IBCE) Ihr Depot übertragen werden kann. Die Übertragungen an IBIE und IBCE hängen von der rechtzeitigen Lizenzausstellung der zuständigen Behörden ab.
Was bedeutet das für Sie?
Sie erhalten folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Übertrag aller IBUK-Depots und der entsprechenden Kundenvereinbarung zu IBLUX, IBIE oder IBCE, wie von IBKR festgelegt; oder
- Sie lehnen den Übertrag ab.
Es werden wichtige regulatorische Änderungen vorgenommen, die Ihnen unter „Häufig gestellte Fragen“ („FAQ“) ausführlich vorgestellt werden. Eine endgültige Version, die einen klaren Überblick über die Unterschiede zwischen der Depotführung Ihres alten Depots und des neuen Depots bietet, wird Ihnen mit dem Erhalt der aktualisierten Kundenvereinbarung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht etwaiger Veränderungen bezüglich des Umfangs der angebotenen Dienstleistungen und der Einlagensicherung.
Wenn Sie einem Übertrag Ihres Depots zu einer der vorgestellten EU-Niederlassungen nicht zustimmen bzw. keine Handlung vornehmen, werden Sie zum Ende der Brexit-Übergangsfrist keine Positionen mehr eröffnen oder Wertpapiere zu uns übertragen können. Ein Wertpapierübertrag zu einem Anbieter außerhalb der IBKR Group ist jederzeit möglich.
Unser Ziel ist ein reibungsloser Übergang sowie möglichst geringe Änderungen an Ihrem bisherigen Nutzererlebnis.
Benachrichtigung vor dem Übertrag
Rechtzeitig vor dem Übertrag werden wir Sie über Änderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben könnten, informieren.
Hinweis: Die englische Fassung ist rechtsverbindlich.