Börsenlexikon
Insiderhandel
Insiderhandel Definition
Für Insider wie beispielsweise Manager von Aktiengesellschaften gelten besondere Insider-Handelsrichtlinien. Beispielsweise müssen Insidergeschäfte (Directors Dealings) in Deutschland ab 5.000 Euro innerhalb von 5 Tagen an die Bafin gemeldet werden. Außerdem werden beim Insiderhandel die Transaktionsdaten protokolliert und veröffentlicht. Verstöße gegen die Vorschriften zu Insidergeschäften werden strafrechtlich geahndet. Wird beispielsweise ein Informationsvorsprung durch entsprechende Transaktionen an der Börse gewinnbringend oder verlustverhindernd ausgenutzt, so spricht man von illegalem Insiderhandel.
Mehr zum Thema: Insider Trading
Im Börsenlexikon suchen