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Inhaberaktie

Inhaberaktie Definition

Inhaberaktien sind die in Deutschland übliche Aktienform. Bei Inhaberaktien kann der jeweilige Inhaber als Aktionär die damit verbundenen Rechte wie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung oder den Dividendenanspruch wahrnehmen. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe ohne Formalitäten z.B. durch Verkauf, Verschenken oder Vererben. Im Gegensatz zu Namensaktien erfolgt kein Eintrag ins Aktionärsbuch. Neben Stammaktien können auch Vorzugsaktien Inhaberpapiere sein, mit den entsprechend festgelegten Einschränkungen bei den Aktionärsrechten.

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