Börsenlexikon

Cost of Carry

Synonym Cost of Carry: Haltekosten

Cost of Carry Definition

Unter den „Cost of Carry“ versteht man in der Finanzwelt die Finanzierungs- und Haltekosten, die dann anfallen würden, wenn der Basiswert direkt d.h. nicht über ein Termingeschäft erworben würde. Denn um einen Basiswert zu erwerben muss der Käufer beispielsweise entweder einen Kredit aufnehmen und dafür Zinsen bezahlen oder am Geldmarkt auf Zinsen verzichten. Sämtliche Kosten und Erträge für das alternative Direktinvestment (Zinsen, Dividenden, Transaktionskosten, Depot- bzw. Lagerkosten, Versicherungen, Bezugsrechte u.ä.) werden bei der Kursfindung eines Termingeschäfts (z.B. Futures) berücksichtigt, man spricht vom „Cost of carry“. Der Kurs eines Futures kann grundsätzlich etwas höher oder etwas niedriger als der Basiswert notieren, je nachdem, ob die Haltekosten positiv oder negativ sind.

Cost Average Effekt Courtage
Im Börsenlexikon suchen