Börsenaufsicht
Börsenaufsicht Definition
Der Betrieb von Börsen und die Abwicklung von Börsengeschäften unterliegt in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. In Deutschland wird die Börsenaufsicht durch das Börsengesetz und das Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Die Ausführung wird von den Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder übernommen. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde genehmigt bzw. schließt Börsen und überwacht den ordnungsgemäßen, rechtskonformen Wertpapierhandel. Außerdem werden die mit dem Börsenhandel einhergehenden steuerrechtlichen Belange kontrolliert. Auf Bundesebene wird der Wertpapierhandel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und kontrolliert.