Börsenlexikon
Billigst
Billigst Definition
Bei einem unlimitierten Auftrag zum Kauf von Wertpapieren spricht man auch von einem Kauf „Billigst“. Der Kauf soll zum bestmöglichen Kurs erfolgen. Das Gegenteil von Billigst ist „Bestens“, wenn ein Verkäufer Aktien zwar unlimitiert aber dennoch möglichst zu einem möglichst hohen Preis veräußern will. Beide Begriffe stammen aus der Zeit, in der Kursmakler die Preise festgestellt haben und es oft in deren Ermessen lag eine Order zu diesem oder einem späteren Kurs auszuführen. Die Begriffe sind im heutigen Computerhandel obsolet, da ein unlimitierter Kauf oder Verkauf zur nächsten Kursstellung erfolgt, ohne Rücksicht auf Kursschwankungen.
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