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Bezugsverhältnis

Bezugsverhältnis Definition

Das Bezugsverhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen der bisherigen Aktienzahl und der Anzahl der im Rahmen einer Kapitalerhöhung angebotenen jungen Aktien. Ein Bezugsverhältnis von beispielsweise 4 zu 1 bedeutet, dass Altaktionäre für je 4 alte Aktien ein Bezugsrecht bekommen und damit eine neue Aktie beziehen können.

Bezugsrechtshandel Bid Ask Spread
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