Börsenlexikon

Bezugsrechtshandel

Bezugsrechtshandel Definition

Der Bezugsrechtshandel ermöglicht den Altaktionären bei Kapitalerhöhungen einen Verkauf Ihrer Bezugsrechte über die Börse. Der Bezugsrechtshandel ist in der Regel bis drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist möglich. Danach beziehen alle Inhaber der Bezugsrechte junge Aktien entweder gratis (bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) oder zum festgelegten Bezugspreis. Dieser liegt in der Regel unter dem aktuellen Börsenpreis. Der Bezugsrechtshandel ist vor allem für Altaktionäre relevant, die ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen, da sie nicht an einer Kapitalerhöhung teilnehmen können oder möchten. Denn das Bezugsrecht stellt einen finanziellen Ausgleichsmechanismus für Nicht-Teilnehmer einer Kapitalerhöhung dar. Darüber hinaus ermöglicht es anderen Anlegern über den Kauf von Bezugsrechten einen beliebig hohen Bezug von jungen Aktien.

Bezugsrechtsausschluss Bezugsverhältnis
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