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Anteilsschein

Anteilsschein Definition

Ein Anteilsschein verbrieft Forderungen von Anlegern gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft. Der Anteilsschein legt fest, wie hoch die Beteiligung eines Anlegers an einem Investmentfonds ist. Der Wert eines Anteilsscheins wird ermittelt, indem der Inventarwert eines Fonds durch die Anzahl der ausstehenden Anteile geteilt wird. Zum Inventar können beispielsweise Aktien, Anleihen, andere Wertpapiere oder Derivate und Bargeld zählen. Entsprechend der Zusammensetzung schwankt der Anteilsschein ständig im Wert. Deshalb ist die Fondsgesellschaft verpflichtet den Anteilspreis (Englisch: „Net Asset Value“) regelmäßig zu veröffentlichen. Zum Anteilspreis können Fondsanteile mit oder ohne Abschlag an die Anlagegesellschaft zurückgegeben werden.

Anteilseigner Antizyklisches Anlegen
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