Börsenlexikon
Abschreibung
Synonym Abschreibung: AfA
Abschreibung Definition
Als Abschreibungen werden planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen bezeichnet. Die Abschreibungsfähigkeit bezieht sich dabei in der Regel auf abnutzbare Posten des Betriebsvermögens, die sowohl materieller Art (z.B. Maschinen, Geräte, Gebäude) oder immaterieller Art (z.B. Lizenzen, Patente, Konzessionen) sein können. Die Höhe der Abschreibung, die auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet wird, wird anhand der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer des betreffenden Gegenstands ermittelt.
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