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Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Definition

Die Abgeltungsteuer wurde zum 01.01.2009 als Quellensteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Der Steuersatz beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und wird direkt von der Depotbank abgeführt. Mit ihr werden Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden und Zinsen unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Gewinne und Verluste, die während eines Jahres entstehen werden miteinander verrechnet. Zuviel gezahlte Steuern z.b. bei Depots bei mehreren Banken können über die Steuererklärung zurückgefordert werden.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Abgeltungssteuer

Abfindung Abschlagsdividende
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