Was sind Aktien

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Definition Aktie

Die Aktie ist ein Finanzierungsinstrument für Kapitalgesellschaften, deren Grund- oder Stammkapital in viele kleine Einheiten (Aktien) aufgeteilt ist. Die drei Gesellschaftsformen Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Europäischen Gesellschaft (SE) können sich über die Ausgabe von Aktien an Aktionäre Eigenkapital beschaffen. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft setzt sich aus allen ausgegebenen Aktien zusammen. Die Aktien verbriefen Eigentumsrechte und -pflichten an einer Aktiengesellschaft, so dass alle Aktieninhaber auch Miteigentümer sind. Aus Sicht eines Anlegers sind Aktien Wertpapiere zur Geldanlage. Als Eigentümer der Aktien haften Aktionäre im Insolvenzfall nur mit ihrer Einlage, das heißt dem Kaufwert ihrer Aktien.

Das Grund- oder Stammkapital einer Aktiengesellschaft

In Deutschland beträgt die Mindesthöhe des Grundkapitals bei Aktiengesellschaften 50.000 Euro. Das Grund- oder Stammkapital wird bei der Ausgabe der Aktien durch die Neuaktionäre eingebracht, entweder bei der Gründung der Gesellschaft oder bei einer Kapitalerhöhung z.B. im Zuge eines Börsengangs. Das Grundkapital verändert sich nur dann, wenn die Hauptversammlung eine Erhöhung bzw. eine Herabsetzung des Grundkapitals beschließt.

Die drei Organe von Aktiengesellschaften: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Eine AG verfügt über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (HV). Der Vorstand ist für den Geschäftsbetrieb einer Aktiengesellschaft verantwortlich und vertritt diese in der Öffentlichkeit. Der Vorstand setzt sich nach § 76 Abs. 1 AktG im Regelfall aus mehreren Personen zusammen und ist nicht weisungsgebunden. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie entscheidet dann beispielsweise über die Gewinnverwendung d.h. über die Höhe der Dividende, die zuvor vom Vorstand vorgeschlagen wurde oder über geplante Kapitalmaßnahmen. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung bestimmt und bestätigt. Diese berufen und kontrollieren den Vorstand und können diesen gegebenenfalls auch abwählen.

Kennzeichen und Rechte von Aktien

Inhaber von Aktien haben in Deutschland laut § 58 Abs. 4 AktG den Anspruch auf eine Beteiligung am Bilanzgewinn. Diese erfolgt entweder direkt durch Dividendenzahlungen oder indirekt durch Aktienrückkäufe. Beides wird auf der Hauptversammlung vorgeschlagen und durch die Aktionäre beschlossen. Neben dem Recht auf Gewinnbeteiligung gibt es für Aktionäre das Recht zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur Teilnahme an den dort angesetzten Abstimmungen, dem sogenannten Stimmrecht. Außerdem hat ein Aktionär in Deutschland das Recht, Bezugsrechte für neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung zu erhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein Aktionär vor und nach einer Kapitalerhöhung denselben Anteil am Grundkapital halten kann.

Die Neuemission von Aktien

Eine Aktienemission bezeichnet die öffentliche Neuausgabe von Aktien durch die Aktiengesellschaft (dem Emittenten) an einer Börse. Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Zulassungs- oder Börsenprospekt, der eine schriftliche Zusammenstellung aller Unternehmensdaten und -risiken enthält. Bei der Neuemission wird eine Aktie im Rahmen eines Börsengangs mit Hilfe von Banken am Aktienmarkt platziert. Der Gesellschaft und/oder deren Großaktionären fließt der Emissionserlös der ausgegebenen Aktien zu.

Eine Aktienemission kann durch ein Festpreisverfahren, ein Auktionsverfahren oder ein Bookbuilding-Verfahren erfolgen. Dabei versuchen die beteiligten Banken anhand der Nachfrage ihrer Kunden im Vorfeld des Börsengangs den bestmöglichen Preis für den Emittenten zu erzielen. Nach der Prüfung aller Zeichnungsaufträge wird für alle Investoren ein einheitlicher Emissionskurs festgelegt. Dann werden die Aktien im Rahmen der Zuteilung gemäß einem vorab festgelegten Verteilungsschlüssel verteilt. Je nachdem, wie treffend der gewählte Preisbildungsmechanismus die reale Nachfrage wiederspiegelt, gibt es nach dem Börsengang Schwankungen in die eine oder andere Richtung.

Kapitalerhöhungen als Finanzierungsquelle für Aktiengesellschaften

Benötigt ein börsennotiertes Unternehmen frische Mittel beispielsweise zur Finanzierung von Wachstum, Übernahmen oder Beteiligungen, so besteht die Möglichkeit der Ausgabe von zusätzlichen Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

Bei einer Aktienemission per Kapitalerhöhung wird das Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe von sogenannten neuen oder jungen Aktien erhöht. Die Altaktionäre bekommen ein Bezugsrecht eingeräumt, das ihnen erlaubt ihre prozentuale Beteiligung durch den Kauf neuer Aktien konstant zu halten. Dieses Bezugsrecht kann auch über die Börse veräußert werden. Bei einer (seltenen) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bekommen die Altaktionäre sogenannte Berichtigungsaktien ins Depot gebucht. Eine Kapitalerhöhung muss von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der anwesenden Stimmrechte genehmigt werden.

Eindeutige Identifikation von Aktien: ISIN löst WKN ab

Wie andere Wertpapiere auch, erhalten Aktien zur eindeutigen Identifizierung eine internationale Kennung. Die sogenannte „International Securities Identification Number“, kurz ISIN ist eine zwölfstellige alphanumerische Zahlenfolge zur eindeutigen Identifikation der Aktie. Die ISIN löste die in Deutschland gebräuchliche WKN (Wertpapierkennnummer) ab, die jedoch ebenfalls noch an alle Aktien vergeben wird.

Aktienhandel in Deutschland: Regulierter Markt und Freiverkehr  

Der Aktienmarkt oder die Börse ist ein organisierter Marktplatz, an dem Aktien gehandelt werden. In Deutschland gibt es den Regulierten Markt und den Freiverkehr.

Der regulierte Handel wird von vereidigten Maklern (Skontroführern) abgewickelt und macht etwa 90 % des Gesamtumsatzes am Aktienmarkt aus. Für den regulierten Handel gelten strenge Anforderungen wie eine Prospektpflicht und strikte Publizitätspflichten. Aktien von Unternehmen, welche die Anforderungen des regulierten Marktes nicht erfüllen, werden im Freiverkehr gelistet. Im intransparenteren und daher für Anleger riskanteren Freiverkehrshandel notieren vor allem kleinere Aktiengesellschaften, Auslandswerte und sogenannte Pennystocks (Aktien mit sehr geringem Wert).

Der Deutsche Aktienindex DAX

Im 1987 eingeführten DAX Performance Index (kurz DAX) wird die Kursentwicklung der 40 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands inklusive Dividenden abgebildet. Der DAX, man spricht auch vom DAX 40 Index wird, wie alle Indizes, in Punkten angegeben und hat damit lediglich einen indirekten Bezug zu den in Euro notierten Aktienkursen. Die Kriterien für eine Aufnahme in den deutschen Leitindex sind die Marktkapitalisierung, d.h. der Gesamtwert aller Aktien eines Unternehmens, der Börsenumsatz, d.h. das Volumen des Aktienhandels des jeweiligen Unternehmens sowie der Streubesitz (Freefloat), der mindestens 10% des Aktienkapitals betragen muss. Die fünf DAX-Schwergewichte SAP, Siemens, Allianz, Bayer & BASF kommen zusammen auf eine Gewichtung von 42% des DAX-Index. Zusammen bilden die 40 DAX-Konzerne mehr als drei Viertel des Börsenkapitals am deutschen Aktienmarkt ab, so dass sich die allgemeine Börsentendenz klar ablesen lässt.